Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Bitte nehmen Sie Kenntnis von meinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, da meine Leistungen und Angebote ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erfolgen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese
Bedingungen als vereinbart. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn ich sie
schriftlich bestätige.
1. Geschäftsbereich Immobilienvermittlung
Mit der Annahme meines telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet bei Abschluss des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, die nachfolgend aufgeführte Nachweis- oder Vermittlungsprovision an mich zu zahlen.
Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden. Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Es gilt als genehmigt und vereinbart, dass ich im Rahmen der Doppeltätigkeit für jede Seite entgeltlich tätig bin.
Der Nachweis zur Abschlussgelegenheit eines von mir angebotenen Objektes gilt als anerkannt, wenn der Empfänger / Interessent mir nicht unverzüglich schriftlich mitteilt, dass ihm das Objekt bereits bekannt oder von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.
Provisionen für Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zuzüglich geltender Mehrwertsteuer:
- bei Vermietung von Wohnraum netto 2 Monatskaltmieten;
- bei Vermietung von Kfz-Stellplätzen netto 2 Monatskaltmieten, bei Garagenplätzen netto 3 Monatskaltmieten;
- bei Vermietung, Verpachtung von gewerblichen Räumen netto 3, bei vereinbarter Option netto 4 Monatsmieten;
- bei Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Garagen, Kfz-Stellplätzen und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör netto 6 % des Kaufpreises;
- bei Verkauf von Geschäftsbetrieben und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör netto 10 % des Kaufpreises
Von diesen Provisionen kann im Einzelfall abgewichen werden und ist im Exposé des entsprechenden Objektes vermerkt.
Meine
Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben
werden. Jede unbefugte Weitergabe des Empfängers an Dritte, auch Vollmachts-
oder Auftraggeber, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht des Empfängers,
wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag
schließt. Die
Provision ist auch für den Fall geschuldet, dass der Provisionsschuldner
gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten zu Bruchteilseigentum oder als
Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als Geschäftsführer
einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform den Hauptvertrag abschließt. Die
Provision ist auch geschuldet, wenn der Kaufgegenstand nicht das Grundstück selbst
ist, sondern ein Gesellschaftsanteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.
Irrtum,
Zwischenvermietung, Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben
vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und werden nach den Angaben des
Auftraggebers erstellt und ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Für Irrtümer
hafte ich nicht. Meine Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Für den geschlossenen Vertrag und seine Durchführung und der sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten zwischen mir und Ihnen ist mein Geschäftssitz. 2. Geschäftsbereiche Gutachtenerstellung zur Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken, Bauberatung, Beweissicherung und
Schäden an Gebäuden, sowie Ingenieurleistungen auf dem Gebiet der unabhängigen
Energieberatung 2.1.
Vertragsgegenstand und Ausführung Vertragsgegenstand
ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ich
bin berechtigt, die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen
jederzeit einzusehen und besitze ein uneingeschränktes Zutrittsrecht zur Baumaßnahme,
Grundstück, Gebäude oder dergleichen. 2.2.
Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Sie verpflichten sich, mich uneingeschränkt zu unterstützen und
alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu
schaffen, insbesondere mir auch ohne besondere Anforderung alle für die
Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und mich
von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während meiner Tätigkeit bekannt werden. Auf mein Verlangen haben Sie die Vollständigkeit der vorgelegten
Unterlagen und der gegebenen Auskünfte in einer von mir formulierten schriftlichen
Erklärung zu bestätigen. 2.3. Berichterstattung und mündliche
Auskünfte Ich dokumentiere meine Tätigkeit fortlaufend. Alle Berichte,
Gutachten, Ergebnisse von Untersuchungen etc. werden, soweit nicht anders
wirksam vereinbart, schriftlich erstattet. Erklärungen und Auskünfte von mir,
die nicht den Vertragsgegenstand betreffen, sind stets unverbindlich. 2.4.
Schutz meines geistigen Eigentums Sie verpflichten sich und stehen dafür ein, dass die im Rahmen der
Vertragsdurchführung von mir gefertigten Berichte, Gutachten, Zeichnungen,
Aufstellungen, Berechnungen, Organisationspläne etc. nur für Ihre eigenen
Zwecke verwendet werden, es sei denn, die freie Verwendung durch Sie ist
schriftlich vereinbart. Soweit an meinen Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen,
verbleiben diese bei mir. Ich bin nicht daran gehindert, die von mir erstellten
Unterlagen anderweitig zu verwenden, soweit nichts anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.
2.5.
Schweigepflicht, Datenschutz Ich verpflichte mich, über alle Tatsachen, die mir im Zusammenhang
mit meiner Tätigkeit für Sie bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei
denn, dass Sie mich von dieser Schweigepflicht entbinden. Ich bin berechtigt, mir anvertraute personenbezogene Daten im
Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages zu verarbeiten oder durch Dritte
verarbeiten zu lassen. 2.6.
Annahmeverzug, Pflichtverstöße des Auftraggebers Kommen Sie mit der Annahme der von mir angebotenen Leistungen in
Verzug oder verstoßen Sie gegen eine der Ihnen obliegenden Verpflichtungen, bin
ich berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle der Kündigung bin
ich berechtigt, meine bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand abzurechnen.
Darüber hinaus habe ich auch Anspruch auf Ersatz der mir durch Ihren
Pflichtverstoß entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens, und
zwar auch für den Fall, dass ich von meinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch
mache. Die vorstehenden Reche stehen mir insbesondere auch dann zu, wenn
bei der Vertragsdurchführung Ihre Mitwirkung oder die Mitwirkung von Ihnen
beauftragter Personen erforderlich ist und diese Mitwirkung nicht nach Art und
Umfang in angemessener Weise und durch geeignete Personen erfolgt. 2.7.
Gewährleistung, Haftung Ich übernehme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
ausschließlich die Gewähr für die Ordnungsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer
vertraglichen Leistungen. Ich hafte
nicht für Mängel oder Schäden am Bauwerk, die von Ihnen, Ihrer Seite
zuzurechnenden Personen oder anderen am Bau beteiligten Dritten verursacht
sind. 2.8. Vergütung Ich bin berechtigt, auf die vereinbarte Vergütung angemessene
Vorschüsse zu verlangen, und die Aushändigung aller Unterlagen und
Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung meiner Ansprüche abhängig zu
machen. Mehrere Auftraggeber haften mir als Gesamtschuldner. Ich bin weiter berechtigt, für die erbrachten Leistungen
monatliche Abrechnungen zu erstellen, sofern keine abweichende Vereinbarung
wirksam getroffen ist. Meine Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
Eine Aufrechnung gegen meine Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 2.9.
Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen Ich
bewahre die mir zur Vertragsdurchführung übergebenen und von mir selbst
angefertigten wesentlichen Unterlagen sowie den im Rahmen der
Vertragsdurchführung geführten Schriftwechsel fünf Jahre auf. Nach
vollständiger Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Vertrag gebe ich auf Ihr
Verlangen hin alle Unterlagen heraus, die ich im Rahmen der Durchführung des
Vertrages erhalten oder erstellt habe. Dies gilt jedoch nicht für den
Schriftwechsel zwischen Ihnen und mir und für Schriftstücke oder sonstige
Unterlagen, die Ihnen bereits in Urschrift oder Abschrift vorliegen. Ich bin
berechtigt, von Unterlagen, die ich an Sie zurückgebe, Abschriften oder
Fotokopien anzufertigen und zu meinen Unterlagen zu nehmen. 2.10. Anzuwendendes Recht,
Gerichtsstand Für den geschlossenen Vertrag und seine Durchführung und der sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten zwischen mir und Ihnen ist mein Geschäftssitz.